Ärztinnen und Ärzte können Weiterbildungskosten in der Regel steuerlich geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden eine Übersicht, wie Ärzte Weiterbildungskosten „verrechnen“ können – also steuerlich absetzen.
TIPP: In Bayern gibt es für Ärzte in Weiterbildung (AiW) verschiedene Fördermöglichkeiten, die sowohl finanzielle Unterstützung als auch Freistellung für Fortbildungsmaßnahmen umfassen.
1. Grundvoraussetzung: Beruflicher Zusammenhang
Die Kosten müssen beruflich veranlasst sein. Das bedeutet, die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder diesen fördern – z. B. Facharztausbildung, Zusatzqualifikationen, Fortbildungen.
2. Selbstständige vs. Angestellte Ärzte
Selbstständige Ärzte (z. B. in eigener Praxis):
Angestellte Ärzte:
3. Typische abzugsfähige Kostenarten
Kosten für Onlinekurse oder E-Learning-Plattformen
4. Nachweispflicht