Weiterbildungskosten - wie damit umgehen?

Weiterbildungskosten - Budget und Förderungsmöglichkeiten

Ärztinnen und Ärzte können Weiterbildungskosten in der Regel steuerlich geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden eine Übersicht, wie Ärzte Weiterbildungskosten „verrechnen“ können – also steuerlich absetzen.


TIPP: In Bayern gibt es für Ärzte in Weiterbildung (AiW) verschiedene Fördermöglichkeiten, die sowohl finanzielle Unterstützung als auch Freistellung für Fortbildungsmaßnahmen umfassen.

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1. Grundvoraussetzung: Beruflicher Zusammenhang

 

Die Kosten müssen beruflich veranlasst sein. Das bedeutet, die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder diesen fördern – z. B. Facharztausbildung, Zusatzqualifikationen, Fortbildungen.


2. Selbstständige vs. Angestellte Ärzte

Selbstständige Ärzte (z. B. in eigener Praxis):

  • Weiterbildungskosten können als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung (z. B. EÜR oder Bilanz) abgesetzt werden.
  • Beispiele:
    • Kursgebühren
    • Fachliteratur
    • Reisekosten zur Weiterbildung
    • Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand
    • Arbeitsmittel (Laptop, Bücher, etc.)

Angestellte Ärzte:

 

  • Weiterbildungskosten sind Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung (Anlage N).
  • Alternativ: Der Arbeitgeber kann die Kosten übernehmen (ggf. steuerfrei).
  • Wenn der Arbeitgeber sie nicht übernimmt, können sie selbst abgesetzt werden.

3. Typische abzugsfähige Kostenarten

  • Teilnahmegebühren für Fortbildungen und Seminare
  • Fachbücher, Zeitschriften
  • Reisekosten (Fahrtkosten, ggf. Flug, Bahn)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand (nach Pauschalen)
  • Prüfungsgebühren

Kosten für Onlinekurse oder E-Learning-Plattformen


4. Nachweispflicht

 

  • Alle Belege aufbewahren!
  • Bei der Steuererklärung ggf. mit beifügen (z. B. Teilnahmebescheinigung, Quittungen).