Selektivverträge, die Lösung für eine bessere Versorgung!


 

Mit Selektivverträgen wird die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten gestärkt. Die Verträge sind u.a. eine Ergänzung zum Hausarzt-Programm, damit alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte optimal zusammenarbeiten. Sie können verschiedene medizinische Fachgebiete umfassen. Dabei koordiniert der Hausarzt des Patienten durch eine engmaschige Vernetzung aller beteiligten Ärzte die Zusammenarbeit, damit weiter effektiv, jedoch besser strukturiert behandelt werden kann. Dadurch werden gemeinsam alle wichtigen Fragen zur Diagnose und Therapie abgeklärt und so unter anderem unnötige Doppeluntersuchungen, Krankenhausaufenthalte oder Komplikationen mit Medikamenten vermieden. Das spart unnötige zusätzliche Kosten, Behandler wie auch Patienten gewinnen an Lebensqualität.

 

Mit Selektivverträgen erzielen die Ärzte mehr Zeit für Beratung, eine bessere Honorierung und eine bessere Adhärenz von Seiten der Patienten. Die Patienten wiederum erhalten einen schnelleren Zugang zur evidenzbasierten, qualitätsgesicherten Diagnostik und Therapie, mehr Zeit für eine umfassende Beratung und ein organisiertes und strukturiertes Zusammenwirken der regionalen Akteure im Gesundheitswesen.

 

Weitere Nutzeffekte für die Ärzte sind:

Vergütung ist durchschnittlich zwischen 20 % und 40 % höher als bei der KV

Keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

Mehr zeitlich vergütete Beratungszeit – insbesondere für chronisch Kranke und vor Therapieentscheidungen, die für die Lebensqualität entscheidend sein können.

Wirtschaftliche Sicherheit für die Praxen z.B. durch eine fest planbare Vergütung

 

Weitere Vorteile für die Patienten sind:

Schnelle Terminvergabe innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung beim Facharzt

In dringenden Fällen kurzfristiger Termin am selben Tag bei einem Facharzt, beim Psychotherapeuten innerhalb von drei Tagen

Reduzierung der Wartezeit in der Praxis nach Möglichkeit auf maximal 30 Minuten

Abendsprechstunde bis 20 Uhr – mindestens einmal pro Woche für Berufstätige

Zuzahlungsbefreiung bei einer Vielzahl von rabattierten Arzneimitteln

 

Systematik der Verträge:

Spezielle Regelungen und Kriterien für die Teilnahme der Ärzte und Versicherten

Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Anforderungen und Leistungspflichten

Spezielle Honorarsystematik und schneller Online-Abrechnungsprozess

Strukturierte Schnittstellen z.B. Überweisungsmanagement

Sozialer Dienst/Patientenbegleitung und Gesundheitsprogramme

 

Erfordernis der Praxis:

Ausstattung mit einer vertragskompatiblen IT

Ausstattung mit einem BMV-Ä-zertifizierten AIS

Vertragssoftware und Online Key/Konnektor zur Datenübertragung

Speziell fachärztlich apparative Ausstattung gemäß KBV Richtlinien

 

Anforderung an die Versicherten:

Aktive Teilnahme am HZV

Einschreibung in die gesamte Facharztebene der jeweiligen KK für mind. 12 Monate

Inanspruchnahme von teilnehmenden Fachärzten nur auf Überweisung durch den HZV-Arzt, Ausnahme sind dringende Notfälle sowie der Besuch beim Kinder- und Jugendarzt, Gynäkologen und Augenarzt.

 

Möchten Sie mehr über das Thema "Facharztverträge" erfahren? Rufen Sie mich einfach an (0162-2449095) oder senden Sie mir einfach eine Mail für eine erste Kontaktaufnahme an: alexander.hoefer@medi-verbund.de